7.1 Die "regionalisierte gewollte Kulturlandschaft" als Bezugspunkt

 

Mit Hilfe von Abstimmungsprozessen unter allen eine Landschaft Beeinflussenden ist festzulegen, welche Form der Kulturlandschaft (d. h. einer Landschaft unter Einschluß des Menschen und seines Wirkens) angestrebt / gewollt wird.

Diese Landschaft wird als Nullpunkt verwendet. Da es unterschiedliche naturräumliche Voraussetzungen gibt, sind die "gewollten Kulturlandschaften" regional unterschiedlich zu definieren (z. B. zugeordnet zur sog. Naturräumlichen Gliederung).

Dadurch und dabei müssen/sollen unterschiedliche Kulturlandschaften akzeptiert werden.