3.4.2 Der Schlüsselbegriff "Veränderung"

 

Der Schlüsselbegriff "Veränderungen" ist nicht erklärt. Es fehlen u. E.

Veränderungen können

Beim Leitfaden zur Eingriffsregelung ist von Letzterem auszugehen. Deshalb müßte eine bilanzierende Eingrenzung stattfinden.

Die aufgrund von Eigengesetzlichkeiten ablaufenden Veränderungen sollten von den Gesamtveränderungen erst einmal getrennt werden (z. B. Aufstieg der Alpen mit den daraus folgenden Bergstürzen oder Absenkung der nordfriesischen Küste mit den daraus folgenden Überschwemmungen - oder andere Beispiele).

Weiter sind von den mit Zutun des Menschen erfolgenen Veränderungen die Veränderungen abzutrennen, die er zum Erhalt eines "menschenwürdigen Überlebens" benötigt (z. B. Maßnahmen gegen Bergstürze, Deichbau u. ä.).

In den Leitfaden zur Eingriffsregelung dürfen u. E. nur die Veränderungsanteile einbezogen werden, die über die zum Erhalt eines "menschenwürdigen Überlebens" notwendigen Veränderungen hinausgehen.

Am sinnvollsten erscheint es aber, nur die Abweichungen von der "gewollten Kulturlandschaft" zu berücksichtigen.

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