3.4.11 Der Begriff "Beeinträchtigung"

 

In der Definition des Begriffes "Beeinträchtigung" kommt das in einer Kulturlandschaft unzulässige Trennen bzw. sogar Gegeneinanderstellen von vom Menschen beeinflußte und unbeeinflußte Landschaftsteile (Versiegelung versus Brutgebiete von Vogelarten) besonders deutlich zum Ausdruck.

Weiter ist die situationsbedingte Variabilität von Nutzenschätzungen nicht berücksichtigt.

Welche Veränderung "negativ" ist, kann immer nur in einem Bezug bestimmt werden.