|
Gemäß Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien für die 14. Legislaturperiode will die Bundesregierung das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) "mit dem Ziel überarbeiten, die Flächennutzung künftig natur-, umwelt- und landschaftsverträglich zu gestalten, ein großflächiges Biotopverbundsystem mit ca. 10 % der Landesfläche zu schaffen, die Artenvielfalt zu schützen und die Verpflichtung zu einer flächendeckenden Landschaftsplanung aufzunehmen."
Die derzeitige Novellierung soll "aus naturschutzfachlichen und naturschutzpolitischen" Gründen "das geltende Bundesnaturschutzgesetz komplett ablösen" (s. Hintergrundpapier zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes; 2.2.2001 und den Beitrag: "Jürgen Trittin: Neues Naturschutzgesetz schafft Ausgleich zwischen Schutz und Nutzung der Natur. Beitrag zum ökologischen Umsteuern in der Landwirtschaft, Internetfassung vom 2.2.2001").
Dazu sind u. E. folgende Fragen intensiver zu diskutieren:
A.) Werden durch die Novellierung - wie gewollt - "die Chancen zukünftiger Generationen verbessert"?
B.) Werden - wie gewollt - die Mitwirkungsmöglichkeit des Bürgers verbessert?
C.) Werden die Entwicklungschancen verschiedener Regionen/Räume unterschiedlich beeinflußt (z. B. die Chancen für den Ländlichen Raum)?
D.) Werden die verfassungsmäßigen Rechte der Länder und Gemeinden beeinflußt?
E.) Werden die Kosten des novellierten Gesetzes tragbar sein?
Um diese Fragen beantworten zu können, bedarf es u. E. eine Diskussion der Grundlagen der Landschaftsplanung. Die nachfolgenden Auszüge aus einem (leicht fortgeschriebenen) Vortrag vom 3. 2. 2001 an der Evangelischen Akademie in Tutzing können dazu u. E. hilfreich sein.