Markus Brammer

INFORMATIONSDEFIZITE DER ÖFFENTLICHEN HAND

STEUERUNG OHNE KENNTNISSE DER KOSTEN UND LEISTUNGEN

Seit jeher wurde in der Verwaltung - Bund, Länder und Gemeinden - die kameralistische Rechnungslegung der Informationsversorgung und Entscheidungsfindung der verantwortlichen Organe zugrundegelegt.

Zielsetzung der Kameralistik ist jedoch nicht die Erfolgsermittlung, sondern lediglich der Nachweis, daß im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips den verwendeten Mitteln in gleicher Höhe verfügbare gegenüberstehen. Dokumentiert werden demnach nur Geldströme in Form einer Finanzrechnung, die ihrerseits Einzahlungen und Auszahlungen beinhaltet.

Wesentliche Entscheidungsgrundlagen zur Kostenverursachung und Leistungserbringung werden hierbei jedoch nicht berücksichtigt. Mit anderen Worten: In der Verwaltung werden Auszahlungen gleichbedeutend mit Kosten gesetzt. Daß diese Begriffe nicht pauschal deckungsgleich sind, wird allein schon aus den unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Disziplinen der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der Finanzierungsrechnung deutlich.

Um nunmehr in der Zukunft über Kostenverursachung und Kosteneinsparung entscheiden zu können, ist ein kosten- und leistungserfassendes Rechnungssystem unabdingbar. Hierdurch werden die Bestandteile der Kosten - fixe und variable Kosten, Einzel- und Gemeinkosten, Grundkosten und Zusatzkosten - transparent und damit als Entscheidungsgrundlage verwertbar.

Unmittelbar aufbauend auf die Kostenrechnung erlaubt diese die Einrichtung von Controlling-Systemen, da die Datenbasis nunmehr bereitgestellt wird.

Controlling bedeutet Planung und Steuerung! Geplant werden Budgets, deren Umsetzung und Verantwortlichkeit zugeordnet werden. Umsetzungsabweichungen werden als Informationen gewonnen und im Rahmen der Steuerung analysiert und bei Bedarf neu vorgegeben.

Kosten- und Leistungsrechnung, Planung und Steuerung sowie die Budgetierung haben eine gemeinsame Zahlengrundlage: die kaufmännische oder auch doppelte Buchführung.

Die kaufmännische Buchführung erlaubt die Erfassung sämtlicher Leistungen und des damit zusammenhängenden Ressourcenverbrauches. Sie bildet nicht nur die Mittelbereitstellung ab, sondern dokumentiert mehrperiodisch die Mittelverwendung.

Hierdurch wird nunmehr erstmalig das Vermögen - die getätigten Investitionen - ersichtlich. Immer wieder auftretenden Diskussionen zur Pro-Kopf-Verschuldung einer Kommune oder eines Haushaltes wird somit der Boden entzogen, da im gleichen Atemzug auch das Pro-Kopf-Vermögen genannt werden muß.

Die Unterteilung in Vermögens- und Verwaltungshaushalt - eine Aufteilung, die in der Betriebswirtschaft so nicht bekannt ist - wird hiermit aufgehoben und durch die Kommunalbilanz ersetzt. Erst jetzt kann ein vollständiges Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gegeben werden.

Hier schließt sich der Kreis: Ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unbefriedigend, so werden die Zahlen aus der Kosten- und Leistungsrechnung bereitgestellt, im Rahmen der Steuerung ausgewertet, über die Planung den Budgets neu zugeordnet und innerhalb der Kontrollmechanismen im Soll-Ist-Vergleich gegenübergestellt. Dieser Anpassungsprozeß wird so lange durchgeführt, bis die geplanten Ziele erreicht sind.

Somit erhält auch der mehrjährige Periodenvergleich seine Aussagekraft, da er unmittelbare Vergleichsmöglichkeiten bietet.

Die Aussagen, die über die Informationsverbesserung in der öffentlichen Verwaltung getroffen wurden, gelten gleichermaßen - wenn nicht noch verstärkt - für die Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand.

Unabhängig ob Stadt- oder Gemeindewerke, Zweckverbände oder Landkreisbetriebe, der ständige Verbesserungsprozeß kann nur durch die Bereitstellung entsprechenden Zahlenmaterials in Gang gehalten werden.

Diese Verbesserung der Informationsbereitstellung durch geeignete betriebswirtschaftliche Instrumente - unter Anpassung an die besonderen Bedürfnisse der öffentlichen Hand - ist unser Anliegen und unsere Kompetenz.

Selbstverständlich werden darüber hinaus alle "klassischen" Bereiche der Steuerberatung, der Deklarations- und Umwandlungsberatung, der Investitions- und Amortisationsrechnung erbracht sowie Gutachtertätigkeiten zu den verschiedensten Aufgabenbereichen durchgeführt.


 

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