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Zur Frage, ob die im ersten Kapitel aufgeführten beabsichtigten Vorteile des Leitfadens zur Eingriffsregelung erreicht werden, ist zusammenfassend zu antworten:
- Die Bearbeitungsschritte der Eingriffsregelung könnten rein formal transparent und nachvollziehbar werden, wenn
- ein allgemein anerkannter Nullpunkt vorhanden wäre,
- die Grundlagen der Theorie des Messens beachtet wären,
- die Meßskala eindeutig und möglichst äquidistant wäre,
- die zu messenden Attribute eindeutig wären,
- die Kompensationsfaktoren eindeutig, d. h. bei 0 beginnend, mit gleichen Abständen pro Feld und ohne Überlappungen gewählt wären
- die benuzten Begriffe eindeutig definiert wären.
- Die Gleichbehandlung der Bauherren ist nicht gewährleistet, weil
- die oben genannten planungsmethodischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind und
- eine naturräumliche Regionalisierung fehlt.
- Die methodischen Hinweise, welche den Gemeinden für die Auseinandersetzung mit den Belangen von Natur und Landschaft und zur planerischen Bewältigung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung geboten werden, sind aufgrund der oben angeführten Mängel nicht brauchbar.
Positiv hervorzuheben am derzeitigen Entwurf des Leitfadens zur Eingriffsregelung ist die Reduzierung auf nur wenige Gebietsfelder (z. Zt. 6; s. Abb. 7). Der planungstechnischen Gefahr, z. B. bei einer Dreierskala auf den Mittelwert auszuweichen, würde durch die Vorgabe von Beispielen weitgehend begegnet.
Die möglichen Ausnahmefälle könnten vorab eindeutig und erschöpfend aufgelistet werden.
Es sind aber durchaus Möglichkeiten vorhanden, die oben zusammengefaßten Mängel zu beheben.
Was dafür zu leisten wäre, sei nachfolgend ansatzweise aufgezählt.