3.4.8 Der Begriff "Nutzung einer Grundfläche"

 

Bei der Definition dieses Begriffes im Glossar wäre u. E. näher festzulegen, bis wie weit "naturnahe Bereiche" noch als "Nutzung" zu verstehen sind.

Für die Verwendung der im Glossar gebrachten Definition im Leitfaden für die Eingriffsregelung besonders bedeutsam ist aber, daß diese Definition weite Überlappungen mit anderen zur Erläuterung des Eingriffsbegriffs herangezogenen Definitionen hat.

Zum Beispiel ist die "Flächennutzung in einem Planungsraum" im Begriff "Gestalt einer Grundfläche" mit der zum Begriff "Nutzung einer Grundfläche" verwendeten Erläuterung "Anbau einer landwirtschaftlichen Kultur, forstliche Nutzung, Siedlungs- und Verkehrsflächen aber auch naturnahe Bereiche" weitgehend vergleichbar.

Auch die das "Landschaftsbild" prägenden "Landschaftselemente" umfassend weitgehend alle Teile der Gestalt und Nutzung/Flächennutzung der Grundfläche.

Zwischen den Begriffen "Nutzung einer Grundfläche", "Gestalt einer Grundfläche" und "Landschaftsbild" gibt es somit sehr weitgehende Überlappungen!