3.4.5 Der Begriff "Landschaft"

 

Der Begriff "Landschaft" ist ebenfalls im Glossar nicht definiert.

Im vorstehenden Text wurde Landschaft hilfsweise als "Beschaffenheit des Landes" definiert. Dem könnte man gemäß § 1 BNatSchG hinzufügen "in besiedelten und unbesiedelten Bereichen". Damit ist die Einbeziehung des Menschen und seines Wirkens in die Landschaft deutlich betont.

Zusätze wie "Natur"-Landschaft oder "Kultur"-Landschaft sind lediglich Hinweise auf die überwiegenden Einflußgrößen.

Da die Beschaffenheit des Landes - wie aus dem erklärenden gesetzlichen Zusatz hervorgeht - somit sehr breit zu sehen ist, ist Landschaft damit rechtlich ziemlich unbestimmt.

Es ist sogar offen, weshalb das häufig gebrauchte Begriffspaar "Natur und Landschaft" bei zunehmender Erkenntnis der Verflechtung aller Teile sinnvoll bleibt.