3.2 Der Fixpunkt/Nullpunkt

 

Bei jeder Entscheidung ob eine Veränderung einer Kulturlandschaft für den Menschen ein Vorteil oder eine Beeinträchtigung ist, ist der Einsatz einer Meßlatte, eines Meßstabes unerläßlich.

Ein solcher Maßstab sollte

Es ist ein Widerspruch in sich selbst, zur Bemessung einer Kulturlandschaft d. h. einer vom Menschen beeinflußten Landschaft (nur für diese ist Bauleitplanung nötig) als Nullpunkt eine sog. "Naturlandschaft", verstanden als einen Zustand ohne Einfluß durch den Menschen zu wählen.

Die unabhängig von menschlichen Aktivitäten ablaufenden Veränderungen sind an sich erst einmal wertfrei, da die "richtige" Naturlandschaft nicht definierbar ist.

(Der durch Blitzschlag verursachte Brand eines tropischen Regenwaldes kann eine Vielzahl einmaliger Arten vernichten und ist dennoch an sich weder "gut" noch "schlecht"!)

Nur die Folgen solcher Veränderungen, d. h. wenn diese Auslöser für eine Veränderung des kulturellen Niveaus werden, dürfen in die Betrachtung einbezogen werden.

In die Bewertung jeder Kulturlandschaft wäre zumindest der Mensch als biologisches Wesen (mit allen seinen arterhaltenden Wirkungen) einzubeziehen.

Will man als Nullpunkt aber eine "Naturlandschaft mit Menschen" wählen, sind folgende Fragen zu klären:

Ein so definierter Nullpunkt einer Kulturlandschaft würde aber die Frage ausschließen, ob zum Leben mehr als biologisches Überleben gehört.

Da man in einer "Kulturlandschaft" zugestehen muß, daß Leben mehr als Überleben ist, folgt daraus die Frage:

"Wieviel kulturelle Aktivitäten (religiöser, künstlerischer, kommunikativer u. a. Art; und damit verbunden auch Veränderungen/Eingriffe) sind mindestens zulässig, damit der Mensch menschenwürdig (über)-leben kann?"

Erst eine Landschaft (= Beschaffenheit des Landes), für welche auch diese Frage eindeutig beantwortet ist, kann sinnvoll als Fixpunkt/Nullpunkt für die Bemessung einer Kulturlandschaft benutzt werden.

 

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