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Mit dem Leitfaden zur Eingriffsregelung werden vorgeblich folgende Vorteile beabsichtigt (S. 2. Kap. 0 des Entwurfes des Leitfadens zur Eingriffsregelung):
- Die Bearbeitungsschritte der Eingriffsregelung sollen transparent und nachvollziehbar werden.
- Die Gleichbehandlung der Bauherren soll gewährleistet werden.
- Den Gemeinden sollen methodische Hinweise für die Auseinandersetzung mit den Belangen von Natur und Landschaft geboten werden.
- Den Gemeinden sollen methodische Hinweise zur planerischen Bewältigung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung geboten werden.
Wenn durch den Leitfaden die genannten Vorteile erreichbar sind, wird dies als grundsätzlich positiv gewürdigt. Im folgenden ist deshalb detailliert zu fragen, ob diese Vorteile durch den Leitfaden zur Eingriffsregelung erreichbar sind.